So werden Sie Vereinsmitglied

Um Vereinsmitglied zu werden, benötigen wir den ausgefüllten Mitgliedsantrag mit allen persönlichen Angaben sowie die Angaben zur Kontoverbindung. Von Minderjährigen benötigen wir außerdem die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters auf dem Antrag und der Fotoerlaubnis. Den Antrag finden Sie hier:

Wir bestätigen Ihnen die Mitgliedschaft im VfL. Bitte haben Sie Geduld, wenn die Bestätigung nicht gleich kommt, wir sind ein Amateurverein. Die Anträge können lediglich am Ende des Quartals von der Mitgliederverwaltung bearbeitet werden. 

Der Mitgliedsbeitrag besteht aus einem einheitlichen Grund-beitrag und einem Abteilungsbeitrag. Einzelheiten finden Sie in der Beitragsordnung sowie in der Übersicht Mitgliedsbeiträge. 

Die VfL-Satzung ist das grundlegende Regelwerk, aus der die Rechte und Pflichten der Organe hervorgehen. Die in der Mitgliederversammlung am 19. November 2021 verabschiedete Fassung ist nach Eintragung seit dem 20. Juni 2022 gültig. Die Satzung können Sie hier herunterladen:

Änderung der Stammdaten

Für den Verein ist es wichtig, Ihre aktuellen Kontaktdaten zu haben. Nur so können wir Sie ansprechen und Sie über die Neuigkeiten im Verein informieren. 

Bei fehlenden oder falschen Kontodaten können die Beiträge nicht einbezogen werden, und dem Verein entstehen dadurch vermeidbare Kosten. Bitte informieren Sie uns daher rechtzeitig über Änderung Ihrer Kontoverbindung. Sie ersparen sich und dem VfL Arbeit und Kosten. Vielen Dank!

Hier das Formular, mit dem Sie die Stammdaten ändern können.  Einfach in der Geschäftsstelle abgeben oder der VfL-Mitgliederverwaltung zumailen (mitgliedschaft@vfl-trier.de).

Kündigung der Mitgliedschaft

Möchten Sie aus dem VfL austreten, bedauern wir das natürlich. Die Mitgliedschaft kann formlos mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der Mitgliedschaft zu bezahlen sind. 

 

Wir gehen sorgsam mit Ihren Daten um!

Hier geht es zur Datenschutzordnung des VfL.